Aktuelle Informationen
Corona-bedingte vorübergehend eingeschränkte Büroöffnungszeiten:
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 14:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 17:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
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Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 14:00 Uhr
Download / Formulare
Mandantenfragebogen Standard
Mandantenfragebogen Familienrecht
Ergänzungsdaten in Familiensachen
Beratungshilfeantrag nebst Ausfüllhinweisen
Prozess-/Verfahrenskostenhilfeantrag nebst Ausfüllhinweisen
Fragebogen Versorgungsausgleich
Entgeltsbescheinigung für Versorgungsausgleich
Schweigepflichtentbindungserklärung
Hinweise zur Datenverarbeitung
Honorare / Vergütungen
Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts kann zum einen aus einer geschlossenen Vergütungs-/ Honorarvereinbarung oder aus der Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) resultieren. Soweit eine Vergütungs-/ Honorarvereinbarung, die auf eine Pauschalvergütung oder eine Abrechnung nach Zeithonorar gerichtet sein kann, nicht zu Stande kommt, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abzurechnen. Über die bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten sowie die konkret in Ihrer Angelegenheit entstehenden bzw. voraussichtlich entstehenden Gebühren werde ich Sie unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles konkret beraten und informieren.
Sollten Sie zur Zahlung der Regelvergütung finanziell nicht in der Lage sein, besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu Ihrer finanziellen Entlastung zu beantragen. Auch hierüber werde ich mit Ihnen sprechen und Sie umfänglich informieren.